Menschenrechtliche Sorgfalt bei Schaeffler
Die Achtung der Menschenrechte ist integraler Bestandteil der unternehmerischen Verantwortung der Schaeffler Gruppe. Aufgrund der internationalen und komplexen Wertschöpfungskette ist die Schaeffler Gruppe einem gewissen Risiko ausgesetzt, direkt oder indirekt mit Rechtsverstößen oder Menschenrechtsverletzungen konfrontiert zu werden.
Die Verantwortungsübernahme des Unternehmens in Form eines entsprechenden Sorgfaltsprozesses in Bezug auf Menschenrechtsfragen orientiert sich an den „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“, dem Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP), den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) sowie am Modern Slavery Act (MSA).
Der in Großbritannien im Jahr 2015 verabschiedete MSA fordert von Unternehmen eine Darstellung ihres Engagements für den Schutz der Menschenrechte entlang ihrer Wertschöpfungskette. Da die Schaeffler Gruppe Geschäftsbeziehungen nach Großbritannien unterhält, ist sie von dieser Offenlegungspflicht betroffen. Die Tochterunternehmen The Barden Corporation (UK) Ltd und Schaeffler (UK) Ltd haben entsprechende Erklärungen auf ihren Internetauftritten veröffentlicht. Diesen und weiteren Anforderungen entspricht die Schaeffler Gruppe mithilfe strukturierter und langfristig ausgelegter Aktivitäten.
Struktur und Ausbau des menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesses
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Kernelemente sind Teil des im Aufbau befindlichen menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesses bei Schaeffler.
Gemäß der PDCA-Management-Methode (Plan-Do-Check-Act) wird der Prozess der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht der Schaeffler Gruppe iterativ und kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert. Zurzeit befindet sich die Ausarbeitung des Prozesses in der Konzeptionsphase. Er besteht aus sechs Kernelementen, die rekursiv ineinandergreifen: (1) Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte, (2) Beschwerdemechanismus, (3) menschenrechtliche Risikobewertung und Wirkungsanalyse, (4) Verankerung und Integration, (5) Monitoring, Kommunikation und Berichterstattung, (6) Bewusstseinsförderung, Training, Stakeholder-Engagement und Netzwerk. Von den sechs Kernelementen sind Teilbestandteile (Phasen 1, 2, 4 und 5) bereits umgesetzt. Beispielsweise hat sich die Schaeffler Gruppe in ihrem Unternehmens- sowie Lieferantenkodex wie auch der in Großbritannien geforderten Erklärung zum Modern Slavery Act zur Achtung der Menschenrechte bekannt. Es wurde ein Beschwerdemechanismus über ein Hinweisgebersystem etabliert, um Verdachtsfälle frühzeitig identifizieren zu können. Das Hinweisgebersystem erlaubt zu jeder Zeit die Abgabe von Hinweisen zu Verstößen gegen den Unternehmenskodex der Schaeffler Gruppe einschließlich Menschenrechtsverletzungen. Das System steht in mehreren Sprachen zur Verfügung und ermöglicht eine vertrauliche und speziell verschlüsselte, sichere Kommunikation mit dem Untersuchungsteam der Compliance-Abteilung.
Als weiteres Element steht die Etablierung einer menschenrechtlichen Risikobewertung und Wirkungsanalyse an, bei der prozessbegleitend potenzielle Risiken hinsichtlich der Achtung von Menschenrechten untersucht werden sollen. Bislang existiert noch keine menschenrechtliche Risikobewertung und Wirkungsanalyse. Beides wird derzeit konzeptioniert. Bislang wurde der Reputationsschaden bei Verstößen gegen Menschenrechte als qualitatives Thema in das strukturierte Risikomanagement der Schaeffler Gruppe aufgenommen. Im Rahmen der internen Risikoberichterstattung wird dem Vorstand der Schaeffler AG im Bedarfsfall zum Thema Menschenrechte berichtet.
Menschenrechtlicher Sorgfaltsprozess, basierend auf dem Deutschen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
Der Due-Diligence-Ansatz der Schaeffler Gruppe zum Thema Menschenrechte soll zukünftig weiter strukturiert und vertieft werden. Der „Business Partner Due Diligence“-Prozess ist bisher noch nicht flächendeckend ausgerollt. Er umfasst die Geschäftspartner mit Korruptionsrisiko. Klassische Materiallieferanten werden bisher noch nicht abgedeckt. Ziele und Maßnahmen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht wurden in der Nachhaltigkeits-Roadmap verankert und befinden sich in der Umsetzung. Dazu wird die konzeptionelle Entwicklung eines umfassenden Menschenrechtsmanagements vorangetrieben.
Die Informationen zur Achtung der Menschenrechte werden den Anspruchsgruppen der Schaeffler Gruppe in verschiedenen Berichtsformaten wie beispielsweise über den Nachhaltigkeitsbericht zur Verfügung gestellt. Über interne Schulungen werden die Mitarbeiter der Schaeffler Gruppe hinsichtlich Menschenrechtsthemen sensibilisiert. Dies erfolgt im Rahmen von Compliance-Schulungen mittels Verweis auf den Unternehmenskodex der Schaeffler Gruppe. Bisher werden keine separaten Schulungen zum Thema Menschenrechte durchgeführt. Im Berichtszeitraum gab es keine bestätigten Fälle von Menschenrechtsverletzungen.
Im Juli 2017 wurde Schaeffler dazu eingeladen, auf dem CSR-Management Forum 2017 der IHK Akademie Mittelfranken seinen Ansatz bezüglich unternehmerischer Sorgfaltspflichten in der Praxis aufzuzeigen. Neben Schaeffler nahmen u. a. Vertreter anderer Unternehmen teil. Im Anschluss an die eigenen Beiträge wurde über Best Practice und branchenspezifische Lösungsansätze für die Sicherstellung menschenrechtlicher Konformität in der Lieferkette diskutiert.
Die Modern Slavery Statements der Schaeffler Gruppe finden sich unter: