GNFK Index

Index zum zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht

Die Schaeffler Gruppe hat für das Jahr 2019 einen zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht (GNFK) verfasst, mit dem sie der Pflicht zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen laut CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz gem. §§289, 315 HGB nachkommt.

Inhalt des ist eine Beschreibung von Konzepten und Due-Diligence-Prozessen sowie deren Ergebnissen für die fünf nichtfinanziellen Aspekte „Umweltbelange“, „Arbeitnehmerbelange“, „Sozialbelange“, „Achtung der Menschenrechte“ und . Detailliert wird über elf wesentliche Sachverhalte berichtet, die zuvor im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse bestimmt wurden. Der rechts stehende Index gibt einen Überblick, auf welchen Seiten des Nachhaltigkeitsberichts diese Inhalte zu finden sind.

Umweltbelange

 

Seiten im Nachhaltigkeitsbericht 2019

Innovative Mobilitätslösungen

 

Innovative Mobilitätslösungen

Innovative Lösungen für Industrie und Energiesektor

 

Innovative Lösungen für Industrie und Energiesektor

Umwelt und Klimaschutz

 

Umwelt und Klimaschutz

Arbeitnehmerbelange

 

 

Mitarbeiterförderung und -entwicklung

 

Mitarbeiterförderung und -entwicklung

Arbeits- und Gesundheitsschutz

 

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Diversity und Chancengleichheit

 

Diversity und Chancengleichheit

Sozialbelange

 

 

Kundenzufriedenheit

 

Kundenzufriedenheit

Produktqualität und -sicherheit

 

Produktqualität und -sicherheit

Menschenrechte

 

 

Soziale und ökologische Standards in der Wertschöpfungskette

 

Soziale und ökologische Standards
in der Wertschöpfungskette

Compliance

 

 

Corporate Compliance

 

Corporate Compliance

Informationssicherheit

 

Informationssicherheit

Hinweis zur nichtfinanziellen Berichterstattung
Der Nachhaltigkeitsbericht 2019 beinhaltet zugleich den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht (GNFK) der Schaeffler Gruppe. Damit legt Schaeffler die erforderlichen nichtfinanziellen Informationen gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz §§ 289, 315 HGB offen. Die GNFK-relevanten Inhalte sind im Bericht durch folgende Symbole gekennzeichnet: Bestandteil des GNFK StartBestandteil des GNFK Ende

GNFK
Abkürzung für „Gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht“: bezeichnet die Berichtsoption, die zur Erfüllung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz §§ 289, 315 HGB gewählt wurde.
Compliance
Sicherstellung der Einhaltung sämtlicher für einen Prozess geltender Regeln und Vorschriften.