Berichterstattung zur EU-Taxonomie-Verordnung

Bestandteil des GNFK StartGemäß Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie) ist die Schaeffler Gruppe dazu verpflichtet, den Umsatz, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) aus den ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten gem. Art. 3 und Art. 9 offenzulegen. Um hierbei Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen sicherzustellen, gibt die Taxonomie ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Aktivitäten vor. Anhand dieses Systems wird die Einordnung unternehmenseigener Wirtschaftstätigkeiten hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit durchgeführt. Das Klassifizierungssystem ist in die sechs Umweltziele gegliedert:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen

Wirtschaftstätigkeiten, die das Potenzial haben, eines der Umweltziele zu unterstützen, werden als taxonomiefähig bezeichnet. Der Anteil der taxonomiefähigen Aktivitäten, der tatsächlich ökologisch nachhaltig ist, wird als taxonomiekonform bezeichnet. Taxonomiekonformität unterliegt den folgenden drei Kriteriensets:

  1. Wesentlicher Beitrag zu einem der sechs Umweltziele
  2. Keine erhebliche Beeinträchtigung der jeweils anderen fünf Umweltziele (Do No Significant Harm, DNSH)
  3. Einhaltung sozialer und Governance-Mindestanforderungen (Mindestschutz)

Für das Berichtsjahr 2022 müssen Taxonomiefähigkeit und erstmals auch Taxonomiekonformität für die ersten beiden Umweltziele berichtet werden. Auf einen freiwilligen Ausweis zu den weiteren vier Umweltzielen verzichtet die Schaeffler Gruppe.Bestandteil des NFB Ende

Allgemeine Annahmen

Bestandteil des NFB StartIm Zuge der Umsetzung der Taxonomie wurden bzgl. der Berücksichtigung einzelner Wirtschaftstätigkeiten Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt. Diese wurden so angesetzt, dass sie auf die Berichterstattung keinen materiellen Einfluss haben. Um Doppelzählung zwischen verschiedenen Wirtschaftstätigkeiten zu vermeiden, wurde ein sukzessiver Prozess mit entsprechenden Kontrollhandlungen aufgesetzt. Die Prüfung der Taxonomiefähigkeit und des Vorliegens eines wesentlichen Beitrags wurde ebenso wie die spezifischen DNSH-Kriterien auf Ebene der Wirtschaftstätigkeit durch Fachexperten vorgenommen. Die in den Appendizes A, B, C und D zum Annex I der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 genannten Kriterien und die Mindestschutz-Anforderungen wurden zentral geprüft.Bestandteil des NFB Ende

DNSH-Prüfung

Bestandteil des NFB StartDie DNSH-Kriterien der Appendizes werden von der Schaeffler Gruppe für alle Taxonomie-relevanten Aktivitäten erfüllt. Nach Anforderung des Appendix A wurde für alle relevanten Standorte eine robuste Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung durchgeführt. Dabei konnten bestimmte Klimarisiken ausgeschlossen werden. Alle relevanten Klimarisiken wurden anschließend für jeden dieser Standorte detailliert geprüft und im Rahmen des Risikomanagements adressiert. Das mögliche Risiko einer Umweltschädigung im Zusammenhang mit Wasserknappheit und Beeinträchtigung der Wasserqualität nach Appendix B konnte für alle relevanten Standorte über die in der EMAS-Zertifizierung adressierten Kriterien und weitere interne Vorgaben bewertet werden. Aktuell sind keine Umweltschädigungen aus den identifizierten Risiken absehbar.

Bei den Taxonomie-relevanten Aktivitäten werden die in Appendix C genannten Stoffe nicht hergestellt, nicht in Verkehr gebracht und nicht verwendet, wodurch es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung im Sinne des Appendix C kommt. Für Appendix D wurde für alle relevanten Standorte ausgeschlossen, dass diese in oder in der Nähe von biodiversitätssensiblen Gebieten liegen, wobei lokale Vorgaben als Bestandteil der bestehenden EMAS-Validierung nachgewiesen werden. Hierzu wurde als Grenze 500 Meter festgelegt. Die weiteren DNSH-Kriterien wurden auf Basis der Wirtschaftstätigkeit geprüft.Bestandteil des NFB Ende

Mindestschutz-Prüfung

Bestandteil des NFB StartIm Rahmen der Mindestschutz-Prüfung standen in Anlehnung an die Empfehlung der „Platform on Sustainable Finance“ die Themenfelder Menschenrechte, Anti-Korruption, fairer Wettbewerb und Steuern im Vordergrund. Hierzu wurden jeweils die relevanten Stufen der Wertschöpfungskette wie direkte und indirekte Lieferanten, der eigene Geschäftsbereich, Kunden und andere Geschäftspartner geprüft.

Die Schaeffler Gruppe orientiert sich an dem sechsstufigen Due Diligence Prozess gem. der OECD Guidelines for Multinational Enterprises, welche mit den UN Guiding Principles on Business and Human Rights konform sind. Diese sechs Schritte umfassen:

  1. Verankerung von verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln (Responsible Business Conduct, RBC) in Strategien und Managementsystemen des Unternehmens,
  2. Durchführung von Due Diligence durch Bestimmung tatsächlicher und potenzieller negativer Effekte auf RBC-Belange,
  3. Beseitigung, Vermeidung und Minderung dieser negativen Effekte,
  4. Nachverfolgung der Umsetzung und Ergebnisse,
  5. Kommunikation darüber, wie negativen Effekten begegnet wird, und
  6. ggf. Ermöglichung von Wiedergutmachung.

Diese sechs Schritte werden durch die Compliance Management Systeme gem. IDW PS 980 abgedeckt.

Die Mindestschutz-Anforderungen werden sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch ggü. allen Geschäftspartnern inkl. Lieferanten kommuniziert. Dies geschieht durch öffentlich einsehbare Dokumente wie den Schaeffler Unternehmenskodex und den Schaeffler Lieferantenkodex. Zusätzliche Maßnahmen wie Risikoanalysen, Präventiv- und Kontrollmaßnahmen bauen auf diesen Anforderungen auf und werden regelmäßig durchgeführt. Darüber hinaus werden aktuell Kontrollmaßnahmen eingeführt, z. B. regelmäßige Prüfungen zum Thema Arbeitszeiten. Über das Hinweisgebersystem als zentralen Beschwerdemechanismus der Schaeffler Gruppe können Meldungen über potenzielle Verstöße zu allen Themenfeldern eingereicht werden.

Die Bewertung der Mindestschutz-Vorgaben zum Thema Menschenrechte wurde im Rahmen des Human Rights Compliance Management System (HRCMS) anhand eines Human Rights Risk Assessment (HRRA) durchgeführt. Teil dieses HRRA war auch die Bewertung der Schwere von potenziellen oder tatsächlichen Auffälligkeiten im Bereich von Höchstarbeitszeiten und deren Auswirkung auf die menschenrechtliche Situation von Rechteinhabenden. Die Bewertung der Schwere wurde gem. einschlägiger Empfehlungen vorgenommen, z. B. der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, unter der Einschätzung des Umfangs (Scale), Ausmaßes (Scope) und der Möglichkeit zur Wiedergutmachung (Remediability). Das Assessment hat zu keinen Verstößen gegen die in Art. 18 EU-Taxonomie-Verordnung und im Bericht zum Mindestschutz der „Platform on Sustainable Finance“ genannten Kriterien geführt

Die Bewertung der DNSH und Mindestschutz-Anforderungen im außer europäischen Ausland unterscheidet sich nicht von der Bewertung innerhalb Europas.Bestandteil des NFB Ende

Prüfung auf Ebene der Wirtschaftstätigkeiten

Bestandteil des NFB StartDas sparten- und funktionsübergreifende Projektteam der Schaeffler Gruppe hat ausschließlich für das Ziel „Klimaschutz“ relevante Wirtschaftstätigkeiten identifiziert. Die Prüfung der originären Geschäftstätigkeiten der Schaeffler Gruppe ergab, dass nur Tätigkeiten in den Bereichen Wind und Wasserstoff für die Taxonomie-Berichterstattung relevant sind. Ein hoher Anteil der Produkte der Schaeffler Gruppe wird bei den Kunden in Endprodukte verbaut, die der Wirtschaftstätigkeit 3.3 Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien zuzuordnen sind. Diese Aktivitäten werden entsprechend der EU-Taxonomie nicht ausgewiesen, da nur die Endprodukthersteller selbst Umsätze unter dieser Wirtschaftstätigkeit berichten. Da der Bereich nachhaltige Mobilität für die Schaeffler Gruppe von großer Bedeutung ist und technische Lösungen der Schaeffler Gruppe in taxonomiekonformen Kraftfahrzeugen, Lokomotiven und Zweirädern einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, begrüßt das Unternehmen die Ankündigung der EU-Kommission die delegierten Rechtsakte zu den Klimazielen zu überarbeiten und hierbei ggf. auch Schlüsselkomponenten zu berücksichtigen.

Die Schaeffler Gruppe trägt zur Ausweitung erneuerbarer Energien durch die Herstellung von Komponenten für Windkraft bei. Das gesamte Windgeschäft ist daher unter 3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie für alle drei Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs) taxonomiefähig und erfüllt darüber hinaus die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag sowie die DNSH-Kriterien zur Kreislaufwirtschaft und ist somit auch taxonomiekonform.

Im Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit 3.2 Herstellung von Anlagen für die Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff verfolgt die Schaeffler Gruppe zwei unterschiedliche Geschäftstätigkeiten: zum einen Stack-Lösungen und Services für Elektrolyseure zur Herstellung von Wasserstoff und zum anderen Komponenten für Brennstoffzellenfahrzeuge, also zur Verwendung von Wasserstoff. Die Schaeffler Gruppe verzichtet auf den Ausweis eines CapEx-Plans und somit auf den Ausweis unter 3.2.

Im Bereich der unternehmensinternen Infrastruktur wurde darüber hinaus materielles CapEx im Zusammenhang mit dem Fuhrpark, Gebäuden, erneuerbaren Energien und der IT identifiziert. Zugänge zum Fuhrpark wurden gem. den Taxonomievorgaben als CapEx im Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit 6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen gewertet. Es war hierbei möglich, die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zu bewerten. Aufgrund der Datenlage zur Bereifung konnten nicht alle der unter DNSH genannten Anforderungen bewertet werden, sodass diesbezüglich nur Taxonomiefähigkeit ausgewiesen wird.

Die immobilienbezogenen Investitionen betreffen im Berichtsjahr im Wesentlichen die Tätigkeiten 7.2 Renovierung bestehender Gebäude und 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden. Das unter 7.7 ausgewiesene CapEx betrifft fast ausschließlich Neubauten für den Eigenbedarf und immobilienbezogene Leasingverhältnisse. Die Taxonomiekonformität wurde für jedes einzelne Bauprojekt, dessen CapEx 250 TEUR überschreitet, durch einen Vergleich der Gebäudeeigen­schaften mit den in Sektor 7 genannten technischen Bewer­tungs­kriterien beurteilt. Aufgrund des Umfangs der Kriterien zum wesentlichen Beitrag und spezifischer DNSH-Kriterien ist nur ein Teil dieser Tätigkeiten als taxonomiekonform klassifiziert.

Um den Einsatz erneuerbarer Energien auszuweiten, wurden Investitionen in Photovoltaikprojekte getätigt, die den Wirtschaftstätigkeiten 4.1 Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie und 7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien zuzuordnen sind. Diese Investitionen sind vollständig taxonomiekonform.

Darüber hinaus hat die Schaeffler Gruppe Investitionen getätigt, die im Zusammenhang mit Rechenzentren stehen und somit taxonomiefähig gem. Wirtschaftstätigkeit 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten sind. Da diese allerdings nicht die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag erfüllen, ist dieses CapEx nicht taxonomiekonform. Eine Taxonomiekonformität wird angestrebt.

Da für die in der Delegierten Verordnung 2022/1214 der EU-Kommission beschriebenen Wirtschaftstätigkeiten nur OpEx in unwesentlichem Umfang zur Wartung von Blockheizkraftwerken aufgewendet wird, findet die Berichterstattung nach Anhang XII der Delegierten Verordnung 2021/2178 der EU-Kommission keine Anwendung.

Taxonomie-Kennzahlen im Überblick

 

 

Taxonomie­konform

 

Taxonomie­fähig, aber nicht-konform

 

Taxonomie­fähig

 

Nicht taxonomie­fähig

Umsatz

 

4,9 %

 

0,0 %

 

4,9 %

 

95,1 %

CapEx

 

13,5 %

 

16,6 %

 

30,1 %

 

69,9 %

OpEx

 

3,0 %

 

0,0 %

 

3,0 %

 

97,0 %

Der Anteil des taxonomiefähigen Umsatzes der Schaeffler Gruppe beträgt 4,9 % und zeigt damit ggü. dem Vorjahr keine wesentliche Veränderung. Er entfällt im Wesentlichen auf den Sektorcluster Wind der Sparte Industrial und lässt sich der Wirtschaftstätigkeit 3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energien zuordnen. Die Ermittlung erfolgt über die Zuordnung des Umsatzes auf relevante Kunden. Basis für diese relative Angabe ist die Kennzahl der Umsatzerlöse aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Berichtsjahr 2022. Der Anteil des taxonomiekonformen Umsatzes der Schaeffler Gruppe beträgt ebenfalls 4,9 %.

Der Anteil des taxonomiefähigen CapEx der Schaeffler Gruppe beträgt 30,1 %. Dies umfasst zum einen Investitionen im Zusammenhang mit Anlagen zur Erzeugung von Windenergie und zum anderen Investitionen in den Bereichen Real Estate, erneuerbare Energien, Fuhrpark und IT. Da im Vorjahr intensiv Produktionskapazitäten im Windbereich ausgebaut wurden, waren die taxonomiefähigen Investitionen hierfür 2021 höher als 2022. Für Real Estate ergeben sich im Jahr 2022 höhere Investitionsausgaben aufgrund eines gesteigerten Volumens an ausgeführten Bautätigkeiten und der erstmaligen Bewertung von Leasingverhältnissen. Basis der relativen Angabe ist die Summe der Kennzahlen „Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten“, „Zugänge zu Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen“ und „Zugänge zu Sachanlagen“ zum Stand 31.12.2022 unter Anwendung der Definition der EU-Taxonomie-Verordnung. Der Anteil des taxonomiekonformen CapEx der Schaeffler Gruppe beträgt 13,5 %. Diese Differenz ergibt sich dadurch, dass für Fuhrpark und Real Estate die technischen Bewertungskriterien nicht vollständig erfüllt werden. Die Ermittlung der CapEx-KPIs erfolgt zum einen über die Bewertung von Einzelinvestitionen durch Fachexperten und zum anderen über ein Allokationsmodell für direkt mit taxonomierelevantem Umsatz verbundene Investitionen auf Basis der Umsatz-KPIs.

Der Anteil des taxonomiefähigen OpEx beträgt 3,0 % und steht im Zusammenhang mit Technologien für erneuerbare Energien. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich keine wesentliche Veränderung. Basis für diese relative Angabe sind die „Kosten für Forschung und Entwicklung“ aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Berichtsjahr 2022 zuzüglich der Instandhaltungskosten der Produktionswerke der Schaeffler Gruppe, inkl. der Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Sachanlagen abzüglich der darin enthaltenen nicht relevanten Kosten unter Anwendung der Definition der EU-Taxonomie-Verordnung. Der Anteil des taxonomiekonformen OpEx der Schaeffler Gruppe beträgt ebenfalls 3,0 %. Die Ermittlung der OpEx-KPIs erfolgt zum einen über die Bewertung von Einzelprojekten durch Fachexperten und zum anderen über ein Allokationsmodell für direkt mit taxonomierelevantem Umsatz verbundene Projekte auf Basis der Umsatz-KPIs.

Auf weiterführende Informationen wird aufgrund der nicht möglichen Vergleichbarkeit mit Vorjahres-Konformitäts-KPIs verzichtet.Bestandteil des NFB Ende

Umsatz

Wirtschafts­tätigkeiten (1)

 

Codes (2)

 

Absoluter Umsatz (3)
in Mio. EUR

 

Umsatz­anteil (4)

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

 

DNSH-Kriterien
(„Keine erhebliche Beeinträchtigung“)

 

 

 

Taxonomie­konformer Umsatz­anteil

 

Kategorie

 

 

 

 

 

 

 

 

KS1)
(5)

 

AK2)
(6)

 

WM3)
(7)

 

KW4)
(8)

 

UV5)
(9)

 

6)
(10)

 

KS1)
(11)

 

AK2)
(12)

 

WM3)
(13)

 

KW4)
(14)

 

UV5)
(15)

 

6)
(16)

 

Mindest­schutz
(17)

 

Jahr N
(18)

 

Jahr N-1
(19)

 

„ermögli­chende Tätig­keiten“
(20)

 

„Über­gangs­tätig­keiten“
(21)

A. Taxonomie­fähige Tätigkeiten ( %)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomie­konform)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie

 

3.1

 

769

 

4,9 %

 

100 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

 

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

4,9 %

 

 

 

E

 

 

Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomie­konform) (A.1)

 

 

 

769

 

4,9 %

 

100 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4,9 %

 

 

 

 

 

 

A.2 Taxonomie­fähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie­konforme Tätigkeiten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatz taxonomie­fähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie­konforme Tätigkeiten) (A.2)

 

 

 

0

 

0,0 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total (A.1 + A.2)

 

 

 

769

 

4,9 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B. Nicht taxonomie­fähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatz nicht taxonomie­fähiger Tätigkeiten (B)

 

 

 

15.040

 

95,1 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt A + B

 

 

 

15.809

 

100 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1)

KS Klimaschutz

2)

AK Anpassung an den Klimawandel

3)

WM Wasser- und Meeresressourcen

4)

KW Kreislaufwirtschaft

5)

UV Umweltverschmutzung

6)

Biologische Vielfalt und Ökosysteme

J

Ja

E

Ermöglichende Tätigkeit

CapEx

Wirtschafts­tätigkeiten (1)

 

Codes (2)

 

Absoluter CapEx (3)
in Mio. EUR

 

CapEx Anteil (4)

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

 

DNSH-Kriterien
(„Keine erhebliche Beeinträchtigung“)

 

 

 

Taxonomie­konformer
CapEx-Anteil

 

Kategorie

 

 

 

 

 

 

 

 

KS1)
(5)

 

AK2)
(6)

 

WM3)
(7)

 

KW4)
(8)

 

UV5)
(9)

 

6)
(10)

 

KS1)
(11)

 

AK2)
(12)

 

WM3)
(13)

 

KW4)
(14)

 

UV5)
(15)

 

6)
(16)

 

Mindest­schutz
(17)

 

Jahr N
(18)

 

Jahr N-1
(19)

 

„ermögli­chende Tätig­keiten“
(20)

 

„Über­gangs­tätig­keiten“
(21)

A. Taxonomie­fähige Tätigkeiten ( %)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomie­konform)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie

 

3.1

 

24

 

2,6 %

 

100 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

 

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

2,6 %

 

 

 

E

 

 

Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie

 

4.1

 

14

 

1,5 %

 

100 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

 

 

J

 

 

 

J

 

 

 

J

 

J

 

1,5 %

 

 

 

 

 

 

Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien

 

7.6

 

6

 

0,7 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

J

 

 

 

 

 

 

 

 

 

J

 

0,7 %

 

 

 

E

 

 

Erwerb von und Eigentum an Gebäuden

 

7.7

 

81

 

8,8 %

 

100 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

 

 

J

 

 

 

 

 

 

 

 

 

J

 

8,8 %

 

 

 

 

 

 

CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomie­konform) (A.1)

 

 

 

124

 

13,5 %

 

100 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

13,5 %

 

 

 

 

 

 

A.2 Taxonomie­fähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie­konforme Tätigkeiten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beförderung mit Motorrädern, Personen­kraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

 

6.5

 

21

 

2,3 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Renovierung bestehender Gebäude

 

7.2

 

33

 

3,6 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erwerb von und Eigentum an Gebäuden

 

7.7

 

93

 

10,1 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Daten­verarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten

 

8.1

 

5

 

0,6 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CapEx taxonomie­fähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie­konforme Tätigkeiten) (A.2)

 

 

 

152

 

16,6 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total (A.1 + A.2)

 

 

 

276

 

30,1 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B. Nicht taxonomie­fähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CapEx nicht taxonomie­fähiger Tätigkeiten (B)

 

 

 

643

 

69,9 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt A + B

 

 

 

919

 

100 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1)

KS Klimaschutz

2)

AK Anpassung an den Klimawandel

3)

WM Wasser- und Meeresressourcen

4)

KW Kreislaufwirtschaft

5)

UV Umweltverschmutzung

6)

Biologische Vielfalt und Ökosysteme

J

Ja

E

Ermöglichende Tätigkeit

OpEx

Wirtschafts­tätigkeiten (1)

 

Codes (2)

 

Absoluter OpEx (3)
in Mio. EUR

 

OpEx Anteil (4)

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

 

DNSH-Kriterien
(„Keine erhebliche Beeinträchtigung“)

 

 

 

Taxonomie­konformer OpEx-Anteil

 

Kategorie

 

 

 

 

 

 

 

 

KS1)
(5)

 

AK2)
(6)

 

WM3)
(7)

 

KW4)
(8)

 

UV5)
(9)

 

6)
(10)

 

KS1)
(11)

 

AK2)
(12)

 

WM3)
(13)

 

KW4)
(14)

 

UV5)
(15)

 

6)
(16)

 

Mindest­schutz
(17)

 

Jahr N
(18)

 

Jahr N-1
(19)

 

„ermögli­chende Tätig­keiten“
(20)

 

„Über­gangs­tätig­keiten“
(21)

A. Taxonomie­fähige Tätigkeiten ( %)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomie­konform)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie

 

3.1

 

34

 

3,0 %

 

100 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

 

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

3,0 %

 

 

 

E

 

 

OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomie­konform) (A.1)

 

 

 

34

 

3,0 %

 

100 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3,0 %

 

 

 

 

 

 

A.2 Taxonomie­fähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie­konforme Tätigkeiten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

OpEx taxonomie­fähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie­konforme Tätigkeiten) (A.2)

 

 

 

0

 

0,0 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total (A.1 + A.2)

 

 

 

34

 

3,0 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B. Nicht taxonomie­fähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

OpEx nicht taxonomie­fähiger Tätigkeiten (B)

 

 

 

1.093

 

97,0 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt A + B

 

 

 

1.128

 

100 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1)

KS Klimaschutz

2)

AK Anpassung an den Klimawandel

3)

WM Wasser- und Meeresressourcen

4)

KW Kreislaufwirtschaft

5)

UV Umweltverschmutzung

6)

Biologische Vielfalt und Ökosysteme

J

Ja

E

Ermöglichende Tätigkeit