GNFK-Index

Inhalt des ist eine Beschreibung von Konzepten und Due-Diligence-Prozessen sowie deren Ergebnissen für die fünf nichtfinanziellen Aspekte „Umweltbelange“, „Arbeitnehmerbelange“, „Sozialbelange“, „Achtung der Menschenrechte“ und „Compliance“. Detailliert wird über dreizehn wesentliche Sachverhalte berichtet, die zuvor im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse bestimmt wurden. Der nachstehende Index gibt einen Überblick, auf welchen Seiten des Nachhaltigkeitsberichts diese Inhalte zu finden sind.

Mehr Informationen zum Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des GNFK zur Erlangung einer begrenzten Prüfsicherheit im Kapitel Vermerk der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Umweltbelange

 

Seiten im Nachhaltigkeits­bericht 2021

Innovative Mobilitätslösungen

 

Innovative Mobilitäts- und Industrielösungen
CO2-effiziente Antriebe
Fahrwerksanwendungen
Industrielle Maschinen & Ausrüstungen
Lösungen für den Ersatzteilmarkt & Services

Innovative Lösungen für Industrie
und Energiesektor

 

Industrielle Maschinen & Ausrüstungen
Erneuerbare Energien

Umwelt und Klimaschutz

 

Umweltmanagement
Energie und Emission
Material und Ressourceneffizienz

Arbeitnehmerbelange

 

 

Förderung und Entwicklung der Mitarbeitenden

 

Förderung und Entwicklung der Mitarbeitenden

Arbeits- und Gesundheitsschutz

 

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Vielfalt und Chancengleichheit

 

Vielfalt und Chancengleichheit

Attraktiver Arbeitsplatz

 

Attraktiver Arbeitsplatz

Sozialbelange

 

 

Produktqualität und -sicherheit

 

Produktqualität und -sicherheit

Kundenzufriedenheit

 

Kundenzufriedenheit

Langfristig profitables Wachstum

 

Ziele und Rahmenbedingungen

Menschenrechte

 

 

Soziale und ökologische Standards
in der Wertschöpfungs­kette

 

Corporate Governance
Mindestanforderungen an Lieferanten

Compliance

 

 

Corporate Compliance

 

Compliance Management

Informationssicherheit

 

Datenschutz, Informations- und Cyber-Security

GNFK
Abkürzung für "Gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht": Damit nutzt die Schaeffler Gruppe das Wahlrecht gem. § 315b Abs. 3 HGB, den GNFK außerhalb des Konzernlageberichts zu erstellen.