Ziele und Rahmenbedingungen
- Nachhaltigkeitsziele sind in die variable Vergütung der oberen Führungsebenen integriert
- Die verpflichtende Berichterstattung i. S. der EU-Taxonomie wurde erstmalig umgesetzt
Vergütungsrelevante Nachhaltigkeitsziele
Bestandteil des GNFK StartIm Rahmen der Unternehmensstrategie verfolgt die Schaeffler Gruppe verschiedene Nachhaltigkeitsziele. Im Berichtsjahr hat das Unternehmen seine Klimaziele auf die Lieferkette ausgeweitet: Die hier entstehenden Emissionen durch Vorprodukte und Rohstoffe sollen bis 2030 um 25 Prozent reduziert werden. Bis 2040 beabsichtigt das Unternehmen, vollständig klimaneutral zu wirtschaften.
Um die konsequente Umsetzung zu fördern, werden diese neben der Roadmap 2025 auch im Vergütungssystem reflektiert. Die für 2021 verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele Energieeffizienz und Arbeitssicherheit sind in der kurzfristigen variablen Vergütung des Vorstands der Schaeffler AG und der darunterliegenden Managementebene verankert. Der Aufsichtsrat der Schaeffler AG hat für das Berichtsjahr folgende Teilziele festgelegt:
- Implementierung von Energieeffizienzmaßnahmen von kumuliert 45 GWh/a für die Geschäftsjahre 2020 und 2021
- Reduktion der Arbeitsunfallrate auf 4,1 für das Jahr 2021Bestandteil des GNFK Ende
Übersicht der Nachhaltigkeitsziele
Informationen zum Vergütungssystem Vorstand und Aufsichtsrat der Schaeffler AG unter: Vergütungssystem Schaeffler AG
EU-Taxonomie Berichterstattung
Bestandteil des GNFK StartUm die bestehenden Klima- und Nachhaltigkeitsziele zu verwirklichen, hat die EU-Kommission mit dem EU Sustainable Finance Action Plan konkrete Maßnahmen definiert, die u. a. darauf abzielen, dass Kapitalströme in nachhaltige Aktivitäten gelenkt werden. Die EU-Taxonomie ist der erste Ansatz für ein umfassendes Klassifizierungssystem mit dem Ziel, die Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen vergleichbarer zu machen. Die EU-Taxonomie unterscheidet gem. Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2020/852 den Beitrag zu sechs definierten Umweltzielen:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen
- Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme
- Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
Für das Berichtsjahr 2021 müssen die Anteile der taxonomiefähigen1) Wirtschaftsaktivitäten am Gesamtumsatz und an den Investitions- und Betriebsausgaben für die ersten beiden Umweltziele berichtet werden. Ab dem Berichtsjahr 2022 müssen die Angaben für alle sechs Umweltziele sowie deren Taxonomiekonformität2) berichtet werden. Alle für das Berichtsjahr 2021 als taxonomiefähig identifizierten Aktivitäten der Schaeffler Gruppe unterstützen ausschließlich das Umweltziel „Klimaschutz“.
Für die erstmalige Erhebung hat die Schaeffler Gruppe in Vorbereitung auf die Anforderungen der EU-Taxonomie ein divisions- und funktionsübergreifendes Projektteam gebildet. Dieses hat die Taxonomiefähigkeit der Aktivitäten der Schaeffler Gruppe anhand von Marktanalysen sowie internen Finanzkennzahlen bewertet.
Im Zuge der Umsetzung der EU-Taxonomie wurden bzgl. der Berücksichtigung einzelner Wirtschaftstätigkeiten bei der internen Erhebung der relevanten Kennzahlen Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt. Diese wurden so angesetzt, dass sie auf die Berichterstattung keinen materiellen Einfluss haben. Um Doppelzählung zwischen verschiedenen Wirtschaftstätigkeiten zu vermeiden, wurde ein sukzessiver Prozess mit entsprechenden Kontrollhandlungen aufgesetzt.
Am 02.02.2022 hat die EU-Kommission ein zweites FAQ-Dokument veröffentlicht, das Auslegungsfragen in Bezug auf Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung adressiert. Für die Schaeffler Gruppe als Automobil- und Industriezulieferer hat dieses Dokument Auswirkungen, die bis zur Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichtes nicht mehr vollständig umgesetzt werden konnten. Die Beurteilung der identifizierten Aktivitäten und Maßnahmen basiert daher auf dem Kenntnisstand der Schaeffler Gruppe zum 31.01.2022. Insbesondere wurde bei der Ermittlung der Taxonomiefähigkeit keine Unterscheidung
zwischen direkten, ermöglichenden und Übergangswirtschaftstätigkeiten
vorgenommen.
Der Anteil des taxonomiefähigen Umsatzes der Schaeffler Gruppe beträgt 5 %. Er entfällt im Wesentlichen auf den Sektorcluster Wind der Sparte Industrial und lässt sich der Wirtschaftstätigkeit „Herstellung von Technologien für erneuerbare Energien“ zuordnen. Basis für diese relative Angabe ist die Kennzahl Umsatzerlöse aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Berichtsjahr 2021.
25%
der Investitionsausgaben sind taxonomiefähig
Der Anteil der taxonomiefähigen Investitionsausgaben der Schaeffler Gruppe beträgt 25 %. Dies umfasst zum einen Investitionsausgaben für den Ausbau des Geschäfts im Zusammenhang mit Anlagen zur Erzeugung von Windenergie und zum anderen Investitionen im Zusammenhang mit dem Erwerb taxonomiefähiger Dienstleistungen und Produkte in den Bereichen Real Estate, Fuhrpark und Energiemanagement. Basis der relativen Angabe ist die Summe der Kennzahlen „Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten“, „Zugänge zu Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen“ und „Zugänge zu Sachanlagen“ zum Stand 31.12.2021 unter Anwendung der Definition der EU-Taxonomie-Verordnung.
Der Anteil der taxonomiefähigen Betriebsausgaben beträgt 3 % und steht analog zu den Investitionsausgaben im Zusammenhang mit Technologien für erneuerbare Energien, Wasserstoff sowie Energieeffizienzmaßnahmen. Basis für diese relative Angabe sind unter Anwendung der Definition der EU-Taxonomie-Verordnung die „Kosten für Forschung und Entwicklung“ aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Berichtsjahr 2021 zuzüglich der Instandhaltungskosten der Produktionswerke der Schaeffler Gruppe abzüglich der darin enthaltenen Kosten für Abschreibungen, Versicherungen und sonstige Steuern.
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Anteil taxonomiefähig |
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Anteil nicht taxonomiefähig |
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Umsatz |
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5 % |
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95 % |
Investitionsausgaben |
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25 % |
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75 % |
Betriebsausgaben |
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3 % |
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97 % |
Ein großer Teil der Produkte der Schaeffler Gruppe werden bei den Kunden in Endprodukte verbaut, die der Wirtschaftstätigkeit „Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien“ zuzuordnen sind. Diese Aktivitäten werden nicht als Teil der Berichterstattung zur EU-Taxonomie ausgewiesen.
Gem. EU-Taxonomie können nur die Endprodukthersteller selbst Umsätze unter dieser Wirtschaftstätigkeit berichten. Auch ein Ausweis unter der Wirtschaftstätigkeit „Herstellung anderer CO2-armer Technologien“ war auf Basis der am 31.01.2022 verfügbaren Informationen nach dem Verständnis der Schaeffler Gruppe nicht möglich. Nach Auslegung der Schaeffler Gruppe war hierbei auf das Endprodukt im jeweiligen Wirtschaftssektor abzustellen, sodass für Komponenten für Transporttechnologie kein Ausweis möglich ist. Die Schaeffler Gruppe leistet mit diesen Produkten dennoch einen materiellen Beitrag zum Klimaschutz, da gefertigte Komponenten in taxonomiefähigen Kraftfahrzeugen, Lokomotiven und Zweirädern verbaut werden.Bestandteil des GNFK Ende
1) Taxonomiefähig bedeutet, dass die Wirtschaftstätigkeit in den Anwendungsbereich der einzelnen Umweltziele der EU-Taxonomie fällt, einschließlich der Angaben der NACE-Codes.
2) Taxonomiekonform bedeutet, dass die technischen Bewertungskriterien, also die Vorgaben zum wesentlichen Beitrag zur Erreichung eines der Umweltziele und zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung eines anderen Umweltziels, sowie die Kriterien zum sozialen Mindestschutz erfüllt werden.