Menschenrechte
- Orientierung an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie am Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
- Einführung eines erweiterten Managementsystems für Menschenrechte vorbereitet
Menschrechtliche Sorgfaltspflicht verankern
Bestandteil des GNFK StartDie Schaeffler Gruppe ist ein global agierendes Familienunternehmen mit einer starken Wertebasis. Die Achtung der Menschenrechte ist ein unverzichtbarer Bestandteil der unternehmerischen Verantwortung. Für Menschenrechtsfragen ist der Bereich Nachhaltigkeit unter dem Vorstandsressort Personal verantwortlich. Dieser arbeitet eng mit unterschiedlichen Funktionen aller Regionen zusammen, um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten umzusetzen.
Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht
1) Verantwortung anerkennen
Die Schaeffler Gruppe lehnt jede Form von Menschenrechtsverletzungen wie etwa Kinder- und Zwangsarbeit oder die Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe oder Geschlecht ab. Dieser Anspruch gilt sowohl für alle rd. 200 eigenen Standorte als auch für sämtliche geschäftliche Kontakte und endet nicht mit der Einhaltung der jeweiligen lokalen gesetzlichen Bestimmungen, sondern geht darüber hinaus. Die Unternehmensleitung bekennt sich zu den „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“, den zehn Prinzipien des „UN Global Compact“ sowie den Bestimmungen der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Der Respekt für Menschenrechte ist Bestandteil des gruppenweit gültigen Unternehmenskodex (CoC) sowie des Lieferantenkodex (SCoC) der Schaeffler Gruppe. Mitarbeitende und Führungskräfte werden bezüglich des CoC geschult. Die entsprechende Schulung wurde im Berichtsjahr erweitert, weitere Trainings zum Thema Menschenrechte sind in Vorbereitung.
Mehr Informationen zu Compliance-Schulungen.
2) Risiken ermitteln
Anlassbezogen wird dem Bereich Nachhaltigkeit im Rahmen der internen Risikoberichterstattung zum Thema Menschenrechte berichtet. Elemente zum Management von Risiken, die mit Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang stehen, werden erarbeitet und von der Abteilung Nachhaltigkeit koordiniert. Das Unternehmen hat im Berichtsjahr die Einführung eines erweiterten Managementsystems für Menschenrechte vorbereitet, welches einen Risikoanalyseprozess (Human Rights Impact Assessment) vorsieht. Auch für die Identifizierung menschenrechtlicher Risiken in der Lieferkette hat das Unternehmen im Berichtsjahr Vorbereitungen für die Einführung zukünftiger Prozesse und Systeme getroffen. Basis für diese Prozesse und Systeme ist u.a. der Hochlauf der Self-Assessment-Questionnaires (SAQ) auf der NQC-Plattform.
Mehr Informationen zu den SAQs im Kapitel Mindestanforderungen an Lieferanten.
3) Wirksame Maßnahmen einleiten
Im Zuge der erweiterten Analyse von Menschenrechtsrisiken werden zudem Maßnahmen systematisiert, mit denen potenzielle oder tatsächliche Menschenrechtsverletzungen zukünftig verhütet oder gemildert werden können. Dies umfasst sowohl eigene Tätigkeiten der Schaeffler Gruppe als auch solche der Wertschöpfungskette. Dazu werden bestehende Prozesse für die Bereiche Energie, Umwelt, Gesundheit und Sicherheit im EnEHS-Managementsystem in Zukunft um Maßnahmen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht gem. ISO 26000 ergänzt. Der Risikoanalyseprozess sowie Stakeholder-Konsultationen werden zukünftig auch dazu dienen, die im Managementsystem definierten Maßnahmen regelmäßig auf ihre Effektivität hin zu prüfen und ggf. anzupassen.
In Planung für das Lieferantenmanagement sind:
- Basierend auf den durchgeführten Risikobewertungen der Lieferanten ergeben sich zu definierende Handlungsfelder (u.a. Corrective Action Plans, CAP), die mit den Geschäftspartnern abgestimmt und umgesetzt werden sollen
- Vorbereitung der Einführung von Third Party Audits
- Erarbeitung von Trainings im Rahmen des NAP Branchendialogs, welche zur Qualifizierung von Lieferanten genutzt werden können
4) Informieren und berichten
Über den Stand des Menschenrechts-Compliance-Systems sowie über aktuelle menschenrechtliche Themen berichtet die Schaeffler Gruppe regelmäßig.
Zudem fordert der in Großbritannien verabschiedete „Modern Slavery Act“ von Unternehmen, ihr Engagement für den Schutz der Menschenrechte entlang ihrer Wertschöpfungskette jährlich darzustellen. Die Schaeffler Gruppe unterhält Geschäftsbeziehungen nach Großbritannien und ist deshalb von dieser Offenlegungspflicht betroffen. Eine entsprechende Erklärung wird für Schaeffler (UK) Ltd. veröffentlicht. Darüber hinaus werden Stakeholder über den Nachhaltigkeitsbericht informiert.
„Modern Slavery Statement“ der Schaeffler (UK) Ltd. unter: Modern Slavery Statement
5) Beschwerden ermöglichen
Im Berichtsjahr hat die Schaeffler Gruppe das weltweite Compliance-Hinweisgebersystem um die Kategorie Menschenrechte ergänzt. Das System steht in sechs Sprachen zur Verfügung und erlaubt Mitarbeitenden des Unternehmens sowie Betroffenen außerhalb die vertrauliche, verschlüsselte und sichere Kommunikation.
Eingegangene Hinweise werden durch ein Team aus den Bereichen Compliance und Nachhaltigkeit geprüft, wenn möglich unter Einbeziehung der Hinweisgeber. Korrektive Maßnahmen werden eingeleitet, falls ein Verstoß bestätigt werden sollte. Im Berichtsjahr 2020 wurden in sechs1) Fällen Maßnahmen eingeleitet, um Verstöße gegen den eingeforderten Respekt für Menschenrechte zu korrigieren. Dazu wurden auch Kündigungen gegen Mitarbeitende ausgesprochen.
Im Berichtsjahr hat die Schaeffler Gruppe zudem die Erweiterung des Wiedergutmachungsprozesses mit Fokus auf die Einbindung der Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen eingeleitet.
Basierend auf der Erweiterung der Risikoanalyseprozesse und der damit verbundenen Einbindung von Stakeholdern wird in einem nächsten Schritt das Beschwerdemanagementsystem über das Compliance-Hinweisgebersystem hinaus kontinuierlich weiterentwickelt.Bestandteil des GNFK Ende
Hinweisgebersystem der Schaeffler Gruppe unter: Hinweisgebersystem Schaeffler Gruppe
1) Verstöße gegen das Verbot von Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Fälle von Diskriminierung nach Herkunft, Hautfarbe oder Geschlecht. Die im Berichtsjahr bestätigte Fälle standen alle im Bezug zu Diskriminierung. Eingeschränkte Datenvergleichbarkeit aufgrund veränderter Berichtssystematik.