Menschenrechte

  • Orientierung an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie am Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
  • Einführung eines erweiterten Managementsystems für Menschenrechte vorbereitet

Menschrechtliche Sorgfaltspflicht verankern

Bestandteil des GNFK StartDie Schaeffler Gruppe ist ein global agierendes Familienunternehmen mit einer starken Wertebasis. Die Achtung der Menschenrechte ist ein unverzichtbarer Bestandteil der unternehmerischen Verantwortung. Für Menschenrechtsfragen ist der Bereich Nachhaltigkeit unter dem Vorstandsressort Personal verantwortlich. Dieser arbeitet eng mit unterschiedlichen Funktionen aller Regionen zusammen, um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten umzusetzen.

Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht

Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht (Grafik)

1) Verantwortung anerkennen

Die Schaeffler Gruppe lehnt jede Form von Menschenrechtsverletzungen wie etwa Kinder- und Zwangsarbeit oder die Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe oder Geschlecht ab. Dieser Anspruch gilt sowohl für alle rd. 200 eigenen Standorte als auch für sämtliche geschäftliche Kontakte und endet nicht mit der Einhaltung der jeweiligen lokalen gesetzlichen Bestimmungen, sondern geht darüber hinaus. Die Unternehmensleitung bekennt sich zu den „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“, den zehn Prinzipien des „UN Global Compact“ sowie den Bestimmungen der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Der Respekt für Menschenrechte ist Bestandteil des gruppenweit gültigen Unternehmenskodex () sowie des Lieferantenkodex () der Schaeffler Gruppe. Mitarbeitende und Führungskräfte werden bezüglich des geschult. Die entsprechende Schulung wurde im Berichtsjahr erweitert, weitere Trainings zum Thema Menschenrechte sind in Vorbereitung.

Mehr Informationen zu Compliance-Schulungen.

2) Risiken ermitteln

Anlassbezogen wird dem Bereich Nachhaltigkeit im Rahmen der internen Risikoberichterstattung zum Thema Menschenrechte berichtet. Elemente zum Management von Risiken, die mit Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang stehen, werden erarbeitet und von der Abteilung Nachhaltigkeit koordiniert. Das Unternehmen hat im Berichtsjahr die Einführung eines erweiterten Managementsystems für Menschenrechte vorbereitet, welches einen Risikoanalyseprozess (Human Rights Impact Assessment) vorsieht. Auch für die Identifizierung menschenrechtlicher Risiken in der Lieferkette hat das Unternehmen im Berichtsjahr Vorbereitungen für die Einführung zukünftiger Prozesse und Systeme getroffen. Basis für diese Prozesse und Systeme ist u.a. der Hochlauf der Self-Assessment-Questionnaires () auf der NQC-Plattform.

Mehr Informationen zu den im Kapitel Mindestanforderungen an Lieferanten.

3) Wirksame Maßnahmen einleiten

Im Zuge der erweiterten Analyse von Menschenrechtsrisiken werden zudem Maßnahmen systematisiert, mit denen potenzielle oder tatsächliche Menschenrechtsverletzungen zukünftig verhütet oder gemildert werden können. Dies umfasst sowohl eigene Tätigkeiten der Schaeffler Gruppe als auch solche der Wertschöpfungskette. Dazu werden bestehende Prozesse für die Bereiche Energie, Umwelt, Gesundheit und Sicherheit im -Managementsystem in Zukunft um Maßnahmen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht gem. ISO 26000 ergänzt. Der Risikoanalyseprozess sowie Stakeholder-Konsultationen werden zukünftig auch dazu dienen, die im Managementsystem definierten Maßnahmen regelmäßig auf ihre Effektivität hin zu prüfen und ggf. anzupassen.

In Planung für das Lieferantenmanagement sind:

  • Basierend auf den durchgeführten Risikobewertungen der Lieferanten ergeben sich zu definierende Handlungsfelder (u.a. Corrective Action Plans, CAP), die mit den Geschäftspartnern abgestimmt und umgesetzt werden sollen
  • Vorbereitung der Einführung von Third Party Audits
  • Erarbeitung von Trainings im Rahmen des Branchendialogs, welche zur Qualifizierung von Lieferanten genutzt werden können

4) Informieren und berichten

Über den Stand des Menschenrechts--Systems sowie über aktuelle menschenrechtliche Themen berichtet die Schaeffler Gruppe regelmäßig.

Zudem fordert der in Großbritannien verabschiedete von Unternehmen, ihr Engagement für den Schutz der Menschenrechte entlang ihrer Wertschöpfungskette jährlich darzustellen. Die Schaeffler Gruppe unterhält Geschäftsbeziehungen nach Großbritannien und ist deshalb von dieser Offenlegungspflicht betroffen. Eine entsprechende Erklärung wird für Schaeffler (UK) Ltd. veröffentlicht. Darüber hinaus werden Stakeholder über den Nachhaltigkeitsbericht informiert.

„Modern Slavery Statement“ der Schaeffler (UK) Ltd. unter: Modern Slavery Statement

5) Beschwerden ermöglichen

Im Berichtsjahr hat die Schaeffler Gruppe das weltweite -Hinweisgebersystem um die Kategorie Menschenrechte ergänzt. Das System steht in sechs Sprachen zur Verfügung und erlaubt Mitarbeitenden des Unternehmens sowie Betroffenen außerhalb die vertrauliche, verschlüsselte und sichere Kommunikation.

Eingegangene Hinweise werden durch ein Team aus den Bereichen und Nachhaltigkeit geprüft, wenn möglich unter Einbeziehung der Hinweisgeber. Korrektive Maßnahmen werden eingeleitet, falls ein Verstoß bestätigt werden sollte. Im Berichtsjahr 2020 wurden in sechs1) Fällen Maßnahmen eingeleitet, um Verstöße gegen den eingeforderten Respekt für Menschenrechte zu korrigieren. Dazu wurden auch Kündigungen gegen Mitarbeitende ausgesprochen.

Im Berichtsjahr hat die Schaeffler Gruppe zudem die Erweiterung des Wiedergutmachungsprozesses mit Fokus auf die Einbindung der Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen eingeleitet.

Basierend auf der Erweiterung der Risikoanalyseprozesse und der damit verbundenen Einbindung von Stakeholdern wird in einem nächsten Schritt das Beschwerdemanagementsystem über das Compliance-Hinweisgebersystem hinaus kontinuierlich weiterentwickelt.Bestandteil des GNFK Ende

Hinweisgebersystem der Schaeffler Gruppe unter: Hinweisgebersystem Schaeffler Gruppe

1) Verstöße gegen das Verbot von Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Fälle von Diskriminierung nach Herkunft, Hautfarbe oder Geschlecht. Die im Berichtsjahr bestätigte Fälle standen alle im Bezug zu Diskriminierung. Eingeschränkte Datenvergleichbarkeit aufgrund veränderter Berichtssystematik.

CoC
Abkürzung für „Code of Conduct“: Verhaltenskodex, den sich Unternehmen, in diesem Fall die Schaeffler Gruppe, selbst auferlegen bzw. akzeptieren und der Spielregeln für die Mitarbeiter definiert sowie typischerweise Ge- und Verbote beinhaltet.
SCoC
Abkürzung für „Supplier Code of Conduct“: Lieferantenkodex.
CoC
Abkürzung für „Code of Conduct“: Verhaltenskodex, den sich Unternehmen, in diesem Fall die Schaeffler Gruppe, selbst auferlegen bzw. akzeptieren und der Spielregeln für die Mitarbeiter definiert sowie typischerweise Ge- und Verbote beinhaltet.
SAQ zur Nachhaltigkeit
Abkürzung für „Self-Assessment-Questionnaire“: ein Fragebogen an Lieferanten mit dem Ziel die Nachhaltigkeits-Performance der Lieferanten sukzessive zu verbessern.
SAQ zur Nachhaltigkeit
Abkürzung für „Self-Assessment-Questionnaire“: ein Fragebogen an Lieferanten mit dem Ziel die Nachhaltigkeits-Performance der Lieferanten sukzessive zu verbessern.
EnEHS
Abkürzung für „Energy, Environment, Health and Safety“: Energie, Umwelt-, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit.
NAP
Abkürzung für „Nationaler Aktionsplan“ Wirtschaft und Menschenrechte: Initiative der deutschen Bundesregierung zur Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten – basierend auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Compliance
Sicherstellung der Einhaltung sämtlicher für einen Prozess geltender Regeln und Vorschriften.
Modern Slavery Act
Britische Gesetzgebung zur Berichtspflicht bezüglich der Vermeidung von Menschenhandel und Zwangsarbeit in der Lieferkette.
Compliance
Sicherstellung der Einhaltung sämtlicher für einen Prozess geltender Regeln und Vorschriften.
Compliance
Sicherstellung der Einhaltung sämtlicher für einen Prozess geltender Regeln und Vorschriften.